Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsbereich:

toologo übernimmt die Ausführung von Aufträgen für gewerbliche Filmproduktionen. Aufträge werden nach dem Bestellvorgang sowie schriftlicher Bestätigung bindend. Die an toologo erteilten Aufträge werden ordnungsgemäß ausgeführt. Die Herstellung des Filmwerks erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zu den im Produktionsvertrag schriftlich niedergelegten Bedingungen. Sollte es aufgrund des Wunsches des Auftraggebers bei der Produktion vor Ort oder in der Postproduction zu Abweichungen oder Erweiterungen der vertraglich definierten Leistungen kommen, so hat der Kunde die Kosten für diese Zusatzleistungen zu tragen. toologo behält sich vor, einen Auftrag wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeiten eingehalten. Eventuelle Ansprüche, auch Dritter, die durch eine Terminverzögerung entstehen, können nicht geltend gemacht werden.

Temporär wird die Produktion von toologos durch die Firma toologo UG subventioniert. Ein Anspruch auf einen subventionierten Preos besteht nicht. Die Produktion eines subventionierten toologos kann beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Firma toologo GmbH, bei Ablehnung besteht kein Anspruch auf eine Begründung.

2. Produktions- und Zahlungsbedingungen

Der Produktionszeitraum wird in der Auftragserteilung festgelegt. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten. Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Grund anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt. Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür zu vergüten.

3. Fälligkeit der Rechnungen:

Die Bezahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung und nach Lieferung des fertigen toologos fällig. Alle erteilten Aufträge gelten gleichzeitig als Anerkennung unserer Zahlungs- und Lieferbedingungen. Rücktritts- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers wegen verspäteter Produktion sind ausgeschlossen. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preisen und Bedingungen. Diese Produktions- und Zahlungsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge, sofern nicht vorher andere Bedingungen vereinbart wurden.

4. Zahlungsoptionen:

Es werden die folgenden Zahlungsmöglichkeiten angeboten: Visa-, Mastercard (inkl. Maestro), PayPal, giropay, Sofort-Überweisung und paydirekt.
Die Abbuchung erfolgt mit der Bestellung. Gutschriften erfolgen auf ein vom Kunden benanntes Konto.
Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH · Fraunhoferstraße 2-4 · 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 – Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.

5. Konditionen Kundenprofilseite/Verlinkung mit Unternehmenswebsite/Vermarktungsrechte der Werbeflächen auf den Kundenprofilseiten:

Der aktuelle, subventionierte Tarif für die Produktion der toologos gilt nur im Zusammenhang mit einer verbindlichen Präsentation des Unternehmens auf der Plattform www.toologo.com.

Es gilt als fest vereinbart, dass das erstellte Video (toologo) über eine Verlinkung zwischen der Unternehmenswebsite und der Unternehmensdetailseite auf www.toologo.com abrufbar ist. Mit Zahlung der Rechnung für das bestellte toologo erhalten Sie die Zugangs- und Verlinkungscodes.

Auf jeder Kundenprofilseite befinden sich mehrere Vermarktungsflächen. Die Rechte an der Vermarktung der Werbeflächen auf der Kundendetailseite verbleiben bei der toologo GmbH.

6. Herstellung, Änderung, Abnahme, fremdsprachige Fassungen, Lieferfrist:

Die künstlerische und technische Gestaltung des Clips obliegt toologo. Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. toologo hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen Änderungsvorschlage seitens toologo, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, eingebracht werden, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Lange des Filmwerkes ergibt sich aus dem Angebot. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn der Clip nicht mehr als 10 % von der vereinbarten Länge abweicht. Falls fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

7. Haftung

Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat toologo nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von toologo noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet. Sachmängel, die von toologo anerkannt werden, sind von ihr zu beseitigen. Der Auftraggeber trägt das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten. Die für die Produktion verwendete Musik wird von toologo produziert bzw. an Dritte in Auftrag gegeben. Die dafür anfallenden Kosten sind im Herstellungsvertrag berücksichtigt. Eventuell anfallende Tantiemen für verwendetes Tonmaterial, welches nicht von toologo produziert wurde, gehen zu Lasten des Auftraggebers. toologo hat den Auftraggeber davon zu unterrichten.

8. Sonstige Bestimmungen

toologo ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. toologo hat des Weiteren das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen.

Änderungen des Produktionsvertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens toologo vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen in Rechnung gestellt. Tritt der Auftraggeber nach Zeitpunkt des vorgesehenen Drehbeginns zurück, so wird die beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

10. Urheberrechte, Verwertungsrechte

Die Videoproduktion erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber und von toologo akzeptierten Auftrags. toologo verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Clips von ihr verwaltet werden. Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten eingeräumt werden.

Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen werden. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben das Ausgangsmaterial (Bild und Ton) und ebenso das Restmaterial bei toologo. toologo verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu fordern.

Bei Streitigkeiten der Parteien gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Schmallenberg.